Betrieblicher Brandschutz
Brand- und Explosionsschutzbeauftragte
( gemäß ArbSchG §10, DGUV I 205-003 und vfdb-Richtlinie 12-09/01)
Zur Erfüllung der Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes sollten
Arbeitgeber einen oder mehrere Brandschutz- beauftragte bestellen. Die erforderliche Anzahl ist wesentlich von der Betriebsgröße
und der Betriebsart abhängig. Rechtsgrundlage bilden insbesondere die baurechtlichen Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §10) und die
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Brandschutzbeauftragte sind schriftlich zu beauftragende und speziell ausgebildete Personen (DGUV-I 205-003), welche die Pflichtenträger eines Betriebes in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes beraten. Sie sind zudem Ansprechpartner für den Feuerversicherer.
Zur Bestellung von Explosionsschutzbeauftragten gibt es aus rechtlicher Sicht keine verankerte Verpflichtung. Da die Maßnahmen und Umsetzung des vorbeugenden Explosionsschutzes jedoch sehr umfangreich sind, ist es dringend empfehlenswert eine "Befähigte Person für die Prüfung zum Explosionsschutz" (BetrSichV§2Abs.6) zu bestellen.
Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen
Forderungen.
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Leistungen
+ Brandschutzmanagement
+ Betriebsbegehungen und -betreuung
+ Arbeitsplatzbeurteilung
+ baulicher, technischer, organisatorischer u. personenbezogener Brandschutz
+ Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der TRGS 800
+ Brandschutzordnung erstellen/ fortschreiben
+ Betriebsanweisungen, Gefahrstoffanweisungen u. -kataster
+ betriebliche Brandschutz-Unterweisungen
+ Räumungsübungen, Löschübungen
+ Brandschau mit Feuerwehr u. Sachversicherer
+ Kontrolle von Flucht- u. Rettungsplänen
+ Kontrolle von Feuerwehrplänen u. Alarmplänen
weiterführende Informationen
vfdb
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V.
bvfa
BUNDESVERBAND TECHNISCHER BRANDSCHUTZ e.V.
VdS
VdS Schadenverhütung GmbH
https://vds.de/fileadmin/bz/downloads/notwendigkeit_bsb.pdf