Betrieblicher Brandschutz

Brand- und Explosionsschutzbeauftragte

( gemäß ArbSchG §10, DGUV I 205-003 und  vfdb-Richtlinie 12-09/01)

 

 

Zur Erfüllung der Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes sollten Arbeitgeber einen oder mehrere Brandschutz- beauftragte bestellen. Die erforderliche Anzahl ist wesentlich von der Betriebsgröße und der Betriebsart abhängig. Rechtsgrundlage bilden insbesondere die baurechtlichen Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §10) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

 

Brandschutzbeauftragte sind schriftlich zu beauftragende und speziell ausgebildete Personen (DGUV-I 205-003), welche die Pflichtenträger eines Betriebes in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes beraten. Sie sind zudem Ansprechpartner für den Feuerversicherer.

 

Zur Bestellung von Explosionsschutzbeauftragten gibt es aus rechtlicher Sicht keine verankerte Verpflichtung. Da die Maßnahmen und Umsetzung des vorbeugenden Explosionsschutzes jedoch sehr umfangreich sind, ist es dringend empfehlenswert eine "Befähigte Person für die Prüfung zum Explosionsschutz" (BetrSichV§2Abs.6) zu bestellen.

 

Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen.

Nehmen Sie Kontakt auf!

 


Leistungen

 

+ Brandschutzmanagement

+ Betriebsbegehungen und -betreuung

+ Arbeitsplatzbeurteilung

+ baulicher, technischer, organisatorischer u. personenbezogener Brandschutz 

+ Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der TRGS 800

+ Brandschutzordnung erstellen/ fortschreiben

+ Betriebsanweisungen, Gefahrstoffanweisungen u. -kataster

+ betriebliche Brandschutz-Unterweisungen

+ Räumungsübungen, Löschübungen

+ Brandschau mit Feuerwehr u. Sachversicherer

+ Kontrolle von Flucht- u. Rettungsplänen

+ Kontrolle von Feuerwehrplänen u. Alarmplänen


weiterführende Informationen

 

vfdb

Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V.

https://www.vfdb.de/start/

 

bvfa

BUNDESVERBAND TECHNISCHER BRANDSCHUTZ e.V.

https://www.bvfa.de/1/home/

 

VdS

VdS Schadenverhütung GmbH

https://vds.de/fileadmin/bz/downloads/notwendigkeit_bsb.pdf