Baustellenbetreuung (SiGeKo)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 

(gemäß BaustellV und RAB 10, 30, 31, 32, 33)

 

 

Sie planen ein Bauvorhaben oder es befindet sich bereits in der Ausführung? Dann benötigen Sie in der Regel die Unterstützung durch einen qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

 

Der Bauherr trägt als Veranlasser die Gesamtverantwortung bei der Durchführung seines Bauvorhabens! Er ist für die Auswahl fachlich geeigneter Unternehmen und die Umsetzung der gesetzlichen Forderungen auf seiner Baustelle verantwortlich. Wenn es zu einem Schadensfall kommt, ist er der erste Ansprechpartner für Justiz und Versicherer.

 

Sofern  der  Bauherr oder ein von  ihm  beaugtragter  Dritter die  Koordinationsaufgabe  nicht  selbst  erfüllen  darf, ist  er

gemäß Baustellenverordnung (BauStellV §3) dazu verpflichtet, sich von einem qualifizierten (RAB30 Punkt4) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beraten und in der Planung und Ausführung des Bauvorhabens (RAB30 Punkt3) begleiten zu lassen.

 

Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem Projekt.

Nehmen Sie Kontakt auf!

 


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SiGeKo Erfordernis nach BaustellenVerordnung
Pflichten des Bauherrn nach Baustellenverordnung bezogen auf die Arbeitssicherheit
Wann brauche ich eine SiGeKo_Breitkopf A
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Leistungen

 

 

+ sicherheitstechnische Beratung und Mitwirkung in der Planungsphase 

+ Erstellung der Vorankündigung und Übermittlung an die zuständige Behörde

+ Erstellung der Baustellenordnung

+ Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen

+ Einweisung von Führungskräften der Ausführungsfirmen

+ Teilnahme an Besprechungsterminen

+ regelmäßige Sicherheitsbegehungen

+ rechtssichere Dokumentation

+ Ortstermine mit Unfallversicherungsträger und stattlichen Aufsichtsbehörden

+ Erstellung der "Unterlage für spätere Arbeiten am Bauobjekt"

+ Unfalluntersuchung und Begleitung vor Gericht

 


Erweiterte SiGeKo-Leistungen bei ...

 

  • Gebäudeschadstoff-Sanierungen

                (u.a. Asbest TRGS 519, KMF TRGS 521, PCB, PAK, Lindan)

  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen und Brandschadensanierungen

            (gemäß  TRGS 524, DGUV 101-004 ehem. BGR 128)

  


weiterführende Informationen

 

BAUA

Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

https://www.baua.de

 

Geeignete Koordinatorinnen und Koordinatoren für Bauvorhaben bestellen

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F91.html

 

Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A84.html

 

Check gute Koordination - Nutzen sichtbar machen

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Kooperation/INQA-Check-Gute-Koordination.html

 

BG BAU

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

https://www.bgbau.de/

 

Medien-Center

https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/

 

DGUV

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

https:/dguv.de

 

Publikationen - Fachbereich Bauwesen

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/bauwesen/